Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen der Fa. BerlinFive GmbH und dem Vertragspartner.
Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie
ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt sind.
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für technische Fehler von GoThru und Matterport sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten.
Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.
Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 190,00 Euro netto als Schadensersatz zu fordern. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnschreiben Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Der Auftragnehmer kann einen vereinbarten Termin zur Erstellung der Fotoaufnahmen bis zu 72 Stunden vor dem Termin ohne weitere Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Bei kurzfristigeren Verschiebung des Termins ist der Auftragsnehmer berechtigt eine Pauschale von 190,00 Euro netto vom Auftraggeber zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von der Fa. BerlinFive GmbH zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten von Berlinfive sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von abgegebenen Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Fa. BerlinFive GmbH.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Fa. BerlinFive GmbH.
Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen der Fa. BerlinFive GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts.
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